Warum Ägypten? Das Investitionsargument 2026

Ägypten ist Afrikas drittgrößte Volkswirtschaft und mit 105 Millionen Einwohnern der bevölkerungsreichste arabische Markt. Das Investitionsgesetz Nr. 72 von 2017 hat das Geschäftsumfeld grundlegend verändert — Bürokratieabbau, 100 % Auslandsbesitz in den meisten Sektoren und attraktive Steueranreize in Freizonen.

Die richtige Rechtsform: 5 Hauptoptionen

  • GmbH (Zat Masooliya Mahdooda) — Beliebteste Form; 2–50 Gesellschafter, kein Mindestkapital, ideal für ausländische Investoren und KMU.
  • Einpersonengesellschaft — Für Einzelgründer mit beschränkter Haftung.
  • SAE (Aktiengesellschaft) — Für größere Betriebe mit Börsenplanungen.
  • Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft — Für ausländische Unternehmen, die den ägyptischen Markt testen.
  • Repräsentanzbüro — Nur für Marktforschung (keine Umsatzgenerierung).

Erforderliche Unterlagen

Für ägyptische Gesellschafter: Personalausweiskopien, Firmenname (3 Alternativen), notariell beglaubigte Satzung, Nachweis der Geschäftsadresse.

Für ausländische Gesellschafter zusätzlich: notariell beglaubigte Reisepasskopien, apostillierte Vollmacht, ins Arabische übersetzte Auszüge der Gründungsdokumente der Muttergesellschaft.

Registrierungsschritte

  1. Namensreservierung — 3 Vorschläge bei GAFI einreichen (1–2 Werktage).
  2. Satzung erstellen und notariell beglaubigen — Auf Arabisch, durch einen zugelassenen ägyptischen Notar (2–5 Werktage).
  3. Einreichung beim GAFI One-Stop-Shop — GAFI strebt 3–7 Werktage für Standard-GmbHs an.
  4. Handelsregistereintrag erhalten — Die offizielle Gründungsurkunde Ihrer Gesellschaft.
  5. Steuerregistrierung und Steuerkarte — Im GAFI-Prozess koordiniert.
  6. Geschäftskonto eröffnen — 1–4 Wochen nach Registrierung.

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