Markenregistrierung in Europäische Union
Wirtschaftlicher Überblick
Die EU bildet einen Binnenmarkt von über 440 Millionen Verbrauchern in 27 Mitgliedstaaten. Eine EUTM-Registrierung deckt alle 27 Mitgliedstaaten ab.
Markengeschichte
Die Vereinheitlichung der europäischen Markensysteme begann 1994 mit der Gründung des EUIPO. Zuvor hatte jedes Land sein eigenes nationales System.
Anforderungen
- Antragstellung beim EUIPO (elektronische Einreichung empfohlen)
- Unterscheidungskräftiges Zeichen, nicht verwechslungsfähig mit bestehenden Marken
- Klare Waren/Dienstleistungsspezifikation nach Nizza
- Inhaberdetails und klare Zeichendarstellung
- Veröffentlichung im EU-Markenblatt für potenzielle Widersprüche
Registrierungsprozess
Verfügbarkeitsprüfung
Durchsuchen Sie die EUIPO eSearch-Datenbank nach identischen oder ähnlichen Marken in allen 27 Mitgliedstaaten.
Antragstellung
Elektronische Einreichung über das EUIPO-Onlineportal mit Angabe der Waren/Dienstleistungen und Zahlung der Gebühren.
Prüfung & Absolute Eintragungshindernisse (~1 Monat)
EUIPO prüft absolute Schutzhindernisse (~1 Monat). Fast-Track-Anmeldungen werden 50% schneller veröffentlicht (~3 Wochen). EUIPO sucht nicht aktiv nach kollidierenden älteren Marken.
Veröffentlichung & Widerspruch (3 Monate)
Die Marke wird im EU-Markenblatt für 3 Monate zur Widerspruchseinlegung veröffentlicht.
Registrierung — 27 Länder
Bei erfolgreicher Registrierung gewährt die EUTM einheitlichen Schutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten.
Bereit, Ihre Marke in Europäische Union zu registrieren?
Unsere Experten übernehmen den gesamten Prozess — von der Recherche bis zur Registrierungsurkunde.